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Gesetze / Verordnungen
Auf Drängen des Behindertenbeauftragten des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner, hat der Bezirk Oberbayern endlich in seiner Homepage eine komplette Information über die Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung erstellt.
Die Informationen wurden in einem Rundbrief zusammengefasst. Nachdem die Mobilitätshilfe eine Leistung der Sozialhilfe ist, muss für die Gewährung der sechsseitige Sozialhilfeantrag für den Bezirk Oberbayern ausgefüllt werden. Diesen Antrag finden Sie unter: www.bezirk-oberbayern.de
Rundbrief Mobilitätshilfe zum Download, nur für den Bezirk Oberbayern gütig
Download Flyer
Zuschüsse barrierefreies Bauen
Bayerische Förderung:
- Infobrief vom Landratsamt Miesbach, Download
- Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Siehe. Seite 6, Abschnitt 2)
-
Bayerisches Innenministerium
Formblatt "Stabau III a (PDF-Datei)" bitte ausdrucken und ausfüllen.
Pflege
- Pflegetagebuch (Muster)
- Pflegeversicherung, Vortrag zur Agenda 21
- Zeitkorridore und Orientierungswerte
nach den „Richtlinien“ der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
Medizin und Recht
A K T U E L L E U R T E I L E U N D N A C H R
I C H T E N
Diabetes mellitus und Schwerbehinderteneigenschaft
Nicht jeder Diabetiker ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt je nach Ausmaß der Funktionsstörung 0 bis 50. Erst ab einem GdB von 50 liegt die sogenannte Schwerbehinderteneigenschaft vor. Nur ausnahmsweise kommt bei häufigen, ausgeprägten oder schweren Hypoglykämien auch ein höherer GdB in Betracht. mehr
Diabetes mellitus und Schwerbehinderteneigenschaft
Nicht jeder Diabetiker ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt je nach Ausmaß der Funktionsstörung 0 bis 50. Erst ab einem GdB von 50 liegt die sogenannte Schwerbehinderteneigenschaft vor. Nur ausnahmsweise kommt bei häufigen, ausgeprägten oder schweren Hypoglykämien auch ein höherer GdB in Betracht. mehr

