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Auf Drängen des Behindertenbeauftragten des Landkreises Miesbach, Anton Grafwallner, hat der Bezirk Oberbayern endlich in seiner Homepage eine komplette Information über die Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderung erstellt.

Die Informationen wurden in einem Rundbrief zusammengefasst. Nachdem die Mobilitätshilfe eine Leistung der Sozialhilfe ist, muss für die Gewährung der sechsseitige Sozialhilfeantrag für den Bezirk Oberbayern ausgefüllt werden.  Diesen Antrag finden Sie unter: www.bezirk-oberbayern.de


Rundbrief Mobilitätshilfe zum Download, nur für den Bezirk Oberbayern gütig
Download Flyer


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