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Gabriele-Oemisch-Stiftung für Menschen mit Behinderung
Die Stiftung wurde durch Frau Gabriele Oemisch (Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, der Silbermedaille des Freistaates Bayern und der Ehrenmedaille der Ärzteschaft), Rottach-Egern, von Todes wegen verfügt und soll nachhaltig zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung beitragen.
Wer kommt für eine Unterstützung aus Stiftungsmittel in Frage?
Die Stiftung wurde errichtet, um bedürftigen behinderten Menschen zu helfen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Landkreis Miesbach.
Die Stiftung ist berechtigt, auch an Einrichtungen der Gemeinden des Landkreises Miesbach, Unterstützung, Zuwendungen oder Fördermittel für Menschen mit Behinderung zu geben.
Wie hilft die Gabriele-Oemisch Stiftung?
Soweit die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus Stiftungsmitteln vorliegen und Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, wird eine einmalige oder auch dauernde Unterstützung, ggf. auch über einen bestimmten Zeitraum verteilte Unterstützung, gewährt.
Wer entscheidet über eine Förderung aus Stiftungsmitteln?
Über die Anträge entscheidet die Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat. Die Entscheidung erfolgt schnell und unbürokratisch.
Stiftungsrat Vorsitzender: Landrat Dr. Jakob Kreidl
Beirat: Dr. Hans-Joachim Karpf, Dr. Klaus Fresenius, Anton Grafwallner
Ansprechpartner für Anträge sind:
Sylvia Domke
Landratsamt Miesbach, Raum: F104
Rosenheimer Str. 1
83714 Miesbach
Telefon: 08025-704-410
Fax: 08025-704-7317
E-Mail: sylvia.domke@lra-mb.bayern.de
oder
Beauftragter für Menschen mit Behinderung des Landkreises Miesbach
Anton Grafwallner
Miesbacherstr. 50
83703 Gmund - Festenbach
Telefon: 08022-70 57 88
E-Mail: grafwallner@behindertenkompass.de
Gabriele Oemisch Stiftung:
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und hat ihren Sitz in Miesbach. Rechtsträgerin ist der Landkreis Miesbach.
Organe der Stiftung sind Stiftungsbeirat und Stiftungsverwaltung. Vorsitzender des Stiftungsbeirats ist der Landrat des Landkreises Miesbach. Die Stiftungsverwaltung erfolgt durch die Kreiskämmerei.
Das Grundstockvermögen beträgt 1.000.000,00 €
Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und hat ihren Sitz in Miesbach. Rechtsträgerin ist der Landkreis Miesbach.
Organe der Stiftung sind Stiftungsbeirat und Stiftungsverwaltung. Vorsitzender des Stiftungsbeirats ist der Landrat des Landkreises Miesbach. Die Stiftungsverwaltung erfolgt durch die Kreiskämmerei.
Das Grundstockvermögen beträgt 1.000.000,00 €

